Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4978
OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00 (https://dejure.org/2001,4978)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2001 - 7 U 58/00 (https://dejure.org/2001,4978)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 7 U 58/00 (https://dejure.org/2001,4978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 708 Nr. 10 § 713

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dabei ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass der Zeuge H. als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen ist, dem Versicherer alles als bekannt und mitgeteilt zuzurechnen war, was in dem Anbahnungsgespräch bei Ausfüllung des Antragsformulars von dem Kläger gegenüber dem Agenten vorgebracht worden ist (vgl. auch BGH VersR 1993, 1089; BGH VersR 1988, 234; OLG Hamm VersR 1992, 1642; OLG Hamm VersR 1996, 697 (700)).
  • OLG Oldenburg, 22.10.1986 - 2 U 136/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Der Senat folgt der Ansicht, dass bei Vorliegen objektiver Falschangaben der Versicherungsnehmer gehalten ist, in nachvollziehbarer Weise plausibel darzulegen und ggf. nachzuweisen, warum und wie es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. auch OLG Hamm r + s 1990, 170; OLG Oldenburg r + s 1988, 31; Römer/Langheid, a.a.0., § 22 Rz. 6).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • OLG Hamm, 06.12.1989 - 20 U 142/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Der Senat folgt der Ansicht, dass bei Vorliegen objektiver Falschangaben der Versicherungsnehmer gehalten ist, in nachvollziehbarer Weise plausibel darzulegen und ggf. nachzuweisen, warum und wie es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. auch OLG Hamm r + s 1990, 170; OLG Oldenburg r + s 1988, 31; Römer/Langheid, a.a.0., § 22 Rz. 6).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dabei ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass der Zeuge H. als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen ist, dem Versicherer alles als bekannt und mitgeteilt zuzurechnen war, was in dem Anbahnungsgespräch bei Ausfüllung des Antragsformulars von dem Kläger gegenüber dem Agenten vorgebracht worden ist (vgl. auch BGH VersR 1993, 1089; BGH VersR 1988, 234; OLG Hamm VersR 1992, 1642; OLG Hamm VersR 1996, 697 (700)).
  • OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 229/95

    Wissenszurechnung; Auge-und-Ohr-Rechtsprechung; Agent; Makler; Antragsformular;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dabei ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass der Zeuge H. als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen ist, dem Versicherer alles als bekannt und mitgeteilt zuzurechnen war, was in dem Anbahnungsgespräch bei Ausfüllung des Antragsformulars von dem Kläger gegenüber dem Agenten vorgebracht worden ist (vgl. auch BGH VersR 1993, 1089; BGH VersR 1988, 234; OLG Hamm VersR 1992, 1642; OLG Hamm VersR 1996, 697 (700)).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93

    Beweislast des Versicherers; Rücktrittsfrist; Eintritt des Versicherungsfalls;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • OLG Köln, 13.09.1990 - 5 U 14/90

    Reichweite der Frage nach Vorversicherungen des Antragstellers

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter III 3; OLG Frankfurt am Main r+s 2001, 401 f.; r+s 2003, 208 f.; VersR 1993, 568, 569; OLG Hamm r+s 1990, 170; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Oldenburg r+s 1988, 31, 32; OLG Saarbrücken VersR 2003, 890, 891).
  • OLG Nürnberg, 20.03.2006 - 8 U 2139/05
    Bei Vorliegen objektiver Falschangaben des Versicherungsnehmers ist dieser gehalten, in nachvollziehbarer Weise plausibel darzulegen und ggf. nachzuweisen, warum und wie es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. OLG Hamm r + s 1990, 170; OLG Oldenburg r + s 1988, 31; OLG Frankfurt r + s 2001, 401 bis 402).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2006, 205; OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 1136; r+s 2001, 401; OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 2 O 36/09
    Hat der Versicherungsnehmer objektiv die ihm bei Antragsstellung gestellten Gesundheitsfragen in erheblicher Weise falsch beantwortet, muss er in nachvollziehbarer Weise plausibel darlegen, warum und wie es zu den falschen Angaben gekommen ist, um der Feststellung zu entgehen, dass er arglistig gehandelt hat (vgl. BGH VersR 2008, 222; OLG Frankfurt/M. r+s 2001, 401).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht